Lkw-Führerschein – Alle Infos auf einen Blick!


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Lkw-Führerschein – Alle Infos auf einen Blick!

 

Der Lkw-Fahrer ist der ungeschlagene King of the Road! Mit einem Überblick wie kein anderer thront er über den Pkw-Leichtgewichtlern. Doch mit großer Macht folgt auch große Verantwortung!

Die unhandlichen Giganten der Straße, die auch noch mit großen Lasten quer durchs Land und oft auch über Grenzen hinweg befördert werden, können nur von ausgebildeten Profis im Griff gehalten werden.

Eine kleine Unaufmerksamkeit oder falsche Handhabung kann nämlich schwerwiegende Folgen haben. Deshalb wird je nach Lkw Typ ein spezieller Lkw-Führerschein gefordert – da kann man schnell den Überblick verlieren.

Hier haben wir deshalb alle wichtigen Fragen zu dem Lkw-Führerschein für Sie auf einen Blick!

Welchen Lkw-Führerschein brauchen Sie?

 

Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene C-Lizenzen pro Lkw-Führerschein. Welche Klasse in Ihrem Führerschein genehmigt sein muss, damit sie den entsprechenden Lkw steuern dürfen, hängt von dem Gewicht ab.

Beachten Sie, dass Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung dabei ausgeschlossen sind. Dafür wird ein Personenbeförderungsschein benötigt.

Fahrzeuge Klasse C1

Mit dem Lkw-Führerschein für die Klasse C1 dürfen Sie mittelschwere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen (+ Fahrersitz) fahren. Dabei dürfen Anhänger von maximal 750 kg Gesamtgewicht gezogen werden. Ausgenommen sind die Fahrzeug-Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.

Fahrzeuge der Klasse C1E

Wer einen Anhänger ziehen muss, der über 750 kg zulässige Gesamtmasse hat, braucht zusätzlich den Lkw-Führerschein für die Klasse C1E.

Mit dieser Fahrerlaubnis können Sie dann sogar mit Fahrzeugen der Klasse B einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t kombinieren.

Beachten Sie dabei, dass das Zugfahrzeug dabei nicht über 7,5 Tonnen wiegen und die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger insgesamt die 12 Tonnen nicht übersteigen darf.

Fahrzeuge Klasse C

Mit dem Führerschein Klasse C dürfen Sie Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGM mit maximal 8 Sitzplätzen (+Führersitz) steuern. Ausgenommen sind dabei Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.

Zusätzlich darf ein Anhänger von maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse angekoppelt werden.

Fahrzeuge der Klasse CE

Der CE Führerschein ist die absolute Königsklasse! Damit haben Sie die Lizenz für große Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge, die keine Gewichtsbegrenzung für Gespanne mit Lkw gibt. Das Kraftfahrzeug darf dabei also über 3,5 Tonnen zGM und der Anhänger über 750 kg zGM haben.

Schlüsselnummer 95 – Berufskraftfahrer Qualifikation

 

All diejenigen, die Schwergewichtler über 3,5 Tonnen nicht nur privat (z. B. bei einem Umzug) fahren wollen, sondern gewerblich, müssen zusätzlich eine „Berufskraftfahrer-Qualifikation“ nachweisen. Diese Qualifikation wird im Lkw-Führerschein als Schlüsselnummer 95 eingetragen.

Diese Regelung gilt für alle, die den Lkw-Führerschein nach 2008 gemacht haben. Der Bestandsschutz nimmt also alle von dieser Regelung aus, dessen Fahrerlaubnis davor ausgestellt wurde.

Wird der Lkw-Führerschein im Zuge einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (oder vergleichbaren Beruf) gemacht, erlangt die Grundqualifikation für die 95er-Eintragung im Rahmen der Ausbildung.

Die Schlüsselnummer 95 muss ansonsten entweder in einer 7,5-stündigen IHK-Prüfung (ohne Lehrgang) oder einem Kurs (130 Std. Theorie + 10 Std. Praxis + 90 Minuten IHK-Prüfung) erlangt werden.

Voraussetzungen für den Lkw-Führerschein 

 

Die Grundvoraussetzung für jeden Lkw-Führerschein, egal welcher Klasse, ist der Pkw-Führerschein der Klasse B.

Da von den Schwertransportern eine große Gefahr auf den Straßen ausgeht, sofern sie nicht unter Kontrolle gehalten werden können, müssen Lkw-Fahrer für den Führerschein außerdem eine Gesundheitsuntersuchung bei einem Arzt ihrer Wahl, TÜV oder Dekra bestehen.

Wenn Sie schon mal ein Gutachten absolviert haben und einen weiteren Lkw-Führerschein (höherer Klasse) anstreben, dann beachten Sie, dass die Eignungsprüfung nicht älter als ein Jahr sein darf.

(Entgegen der Gerüchte ist der Gesundheits-Check altersunabhängig. Es gibt also keine gesonderte Untersuchung für Lkw-Fahrer ab 50 Jahren.)

Folgende Punkte werden bei der Eignungsprüfung untersucht:

  • Allgemeine Daten des Fahrers wie Größe, Gewicht und der durchschnittliche Puls
  • Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Störungen des Nervensystems, Erkrankung der Nieren, psychische Erkrankungen, Krankheiten mit erhöhter Schläfrigkeit) und frühere Unfälle
  • Aktuelle Erkrankungen und ob diese die Fahrleistung beeinträchtigen können
  • Fahrfähigkeit einschränkende Behinderungen
  • Hörvermögen
  • Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Belastbarkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Zusätzlich muss eine ausreichende Sehfähigkeit von einem Augenarzt bescheinigt werden. Brillen sind nur bis +0,8 Dioptrien zulässig. Ansonsten ist der Fahrer dazu verpflichtet Kontaktlinsen zu tragen. Außerdem müssen das Farbensehen sowie Kontrast- und Dämmerungssehen normal sein.

Voraussetzung für den Lkw-Führerschein C1

Das Mindestalter für den C1 Führerschein ist 18 Jahre. Eine Ausnahme wird jedoch den unter 18-Jährigen gewährt, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden. Diese dürfen früher mit dem C1 Führerschein beginnen, allerdings unter der Auflage nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen der Ausbildung bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres fahren zu dürfen.

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis wird sowohl eine theoretische als auch praktische Ausbildung und Prüfung gefordert.

Voraussetzung für den Lkw-Führerschein C1E

Um die C1E Fahrerlaubnis antreten zu dürfen, muss zuvor der C1 Führerschein absolviert worden sein oder zumindest gleichzeitig angetreten werden. Bei einer C1E Erweiterung entfällt damit der Theorie-Teil.

Die Regelung mit dem Mindestalter gleicht derjenigen für den C1 Führerschein.

Voraussetzung für den Lkw-Führerschein C und CE

Mit Ausnahme von Berufskraftfahrern in Ausbildung oder in einem vergleichbaren Beruf, muss man für den C und CE Führerschein mindestens 21 Jahre alt sein.

Lkw-Führerschein – Kosten

Für den Lkw-Führerschein fallen diverse Kosten an, die Sie (falls Ihr Arbeitgeber diese nicht übernimmt) einkalkulieren sollten.

  • Kosten für den Führerscheinantrag
  • Anmeldegebühren der Fahrschule
  • Theorie-Unterricht
  • Lernmaterialien und Unterrichtsunterlagen
  • Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben min. 5 Std. / empfohlen 20 – 30 Std.)
  • 5 Sonderfahrten
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Gebühr für Ausstellung des Führerscheins
  • Ärztliches Eignungsgutachten und Sehtest

In der Regel belaufen sich die Kosten für den Lkw-Führerschein damit auf etwa 2500 – 3000 €.